Im Rahmen der folgenden Vorschriften handelnd:
Gesetze vom 14. Juni 2024 zum Schutz von Signalgebern (Gesetzblatt 2024 Pos. 928),
Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Gesetzblatt UE. L. 2019 Nr. 305, S. 17 in der geänderten Fassung),
Gesetz vom 26. Juni 1974 Arbeitsgesetzbuch (Gesetzblatt 2023 Pos. 1465 in der geänderten Fassung),
führt Huta Łabędy einen internen Meldemechanismus ein, um:
Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und unerwünschte Folgen zu verhindern.
Schäden am Ruf und guten Namen von HUTA ŁABĘDY S.A. durch die sorgfältige und diskrete Bearbeitung von Meldungen über Gesetzesverstöße zu vermeiden.
Mögliche finanzielle Verluste durch rasche Behebung des Problems und Verhinderung künftiger Vorkommnisse zu verringern..
Vertrauensbildung zwischen HUTA ŁABĘDY S.A. und den Anteilinhabern aufzubauen und angemessene ethischer Standards zu schaffen.
Schutz für alle zu bieten, die in gutem Glauben Informationen über vermeintliche Gesetzesverstöße melden.
Dieser Mechanismus ist im Internen Verfahren zur Meldung von Gesetzesverstößen und zur Ergreifung von Folgemaßnahmen vom 17.10.2024 ausführlich beschrieben.