Anhang Nr. 6 zur AGB von HUTA ŁABĘDY S.A.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON HUTA ŁABĘDY S.A.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Käufe/Lieferungen von HUTA ŁABĘDY S.A von Materialien, Rohstoffen, Teilen, vorgefertigten Elementen, Produkten oder Ausrüstungen und allen anderen Artikeln, die von Auftragnehmern in Polen angeboten oder geliefert werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend auch für die von HUTA ŁABĘDY S.A. gekauften Dienstleistungen oder Bauarbeiten.
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der HUTA ŁABĘDY S.A., die in diesem Dokument geregelt sind,
Stahlwerk, Auftraggeber oder Gesellschaft – HUTA ŁABĘDY S.A. mit Sitz in Gliwice,
Auftragnehmer – interner oder externer Auftragnehmer,
Interner Auftragnehmer – eine Organisationseinheit der Unternehmensverbindung Węglokoks S.A., die einen Auftrag für Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten beantragt, ein Angebot eingereicht oder einen Vertrag mit dem Stahlwerk über die Erbringung von Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten an dieses abgeschlossen hat,
Externer Auftragnehmer – eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die einen Auftrag für Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten für das Stahlwerk beantragt, ein Angebot eingereicht oder einen Vertrag mit dem Stahlwerk über die Erbringung von Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten für dieses abgeschlossen hat,
Partei oder Parteien – der Auftraggeber und/oder der Auftragnehmer,
Bestellung – ein dem Auftragnehmer zugesandtes Dokument, in dem der Bedarf des Stahlwerks und die Bedingungen für die Zusammenarbeit festgelegt sind und das die Grundlage für die Lieferung, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Ausführung von Arbeiten bildet, oder – bei Einkäufen über die Einkaufsplattform – die Bestätigung der Annahme des Angebots des Auftragnehmers, in der Einkaufsordnung als Bestellformular bezeichnet,
Bestellbestätigung – ein Dokument, das die Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer bestätigt; bei Käufen, die über die Einkaufsplattform getätigt werden, wird der Vertrag auf der Grundlage der Annahme des auf dieser Plattform unterbreiteten Angebots des Auftragnehmers in Form einer vom Stahlwerk unterzeichneten Bestellung geschlossen, und das vom Auftragnehmer unterzeichnete Dokument der Bestellbestätigung hat nur deklaratorische Bedeutung (zu Beweiszwecken),
Waren, Ware oder Dienstleistung, Dienstleistungen – je nach Kontext die Materialien, Rohstoffe, Teile, vorgefertigte Komponenten, Produkte, Ausrüstungen und andere Dinge, die Gegenstand des Kaufs/der Lieferung oder der von der Bestellung/dem Vertrag erfassten Dienstleistungen oder Arbeiten sind,
Werktage – Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage,
Vertrag – ein Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (d. h. Willenserklärung des Stahlwerks und des Auftragnehmers über die Bedingungen für den Verkauf/Einkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Ausführung von Arbeiten).
Eine Bestätigung über den Abschluss eines Vertrags im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein in der AGB als „Bestellung“ bezeichnetes Dokument, ein in der AGB als „Bestellbestätigung“ bezeichnetes Dokument oder ein in der AGB als „Vertrag“ bezeichnetes Dokument.
Andere als die in den AGB festgelegten Einkaufsbedingungen, unabhängig von der Form und der Art und Weise, in der sie angenommen und mitgeteilt werden, gelten für den Käufer nur, wenn sie von ihm ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Die AGB sind Bestandteil der dem Auftragnehmer vorgelegten Bestellung/des vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und dem Inhalt der Bestellung/des Vertrags mit dem Auftragnehmer ist der Inhalt der Bestellung/des Vertrags maßgebend.
Von diesen AGB abweichende, in Bestellbestätigung des Auftragnehmers enthaltene Grundsätze und Verkaufsbedingungen sind für den Auftraggeber unverbindlich, auch wenn dieser ihnen nicht widerspricht.
Von den Auftragnehmern vorgenommene Korrekturen, Zusätze, Löschungen oder Ergänzungen der Bestellung/des Vertrags sind für den Auftraggeber unverbindlich, es sei denn, der Auftraggeber entscheidet ausdrücklich und schriftlich anders.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt und verbindlich.
Besondere Einkaufsbedingungen, einschließlich von diesen AGB abweichender Bestimmungen der Bestellung/des Vertrags oder sonstiger zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbarter Bestimmungen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.
SONDERBESTIMMUNGEN
Entsprechend den Empfehlungen der staatlichen Behörden erklären die Vertragsparteien in Anbetracht der durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine entstandenen Situation, dass sie die geltenden Gesetze zur Einführung von Sanktionen einhalten und nicht mit sanktionierten Einrichtungen oder in dem von den Sanktionen betroffenen Umfang zusammenarbeiten.
Der Auftragnehmer erklärt, dass weder gegen ihn noch gegen ein Mitglied der Geschäftsführung des Auftragnehmers oder gegen einen der wirtschaftlichen Eigentümer Sanktionen verhängt werden.
Die Parteien sind sich einig, dass die Möglichkeit einer Neuverhandlung der Kooperationsbedingungen bestehen sollte, falls im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine unvorhergesehene Folgen für die Zusammenarbeit auftreten sollten.
1b. Sicherheitsleistung/Erfüllungsgarantie.
1.b.1. Hat die Auftraggeber in den Teilnahmebedingungen für das Vergabeverfahren festgelegt, dass eine Sicherheitsleistung oder eine Vertragserfüllungsgarantie zu erbringen ist, so gelten die folgenden Bestimmungen, sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Leistungsbeschreibungen nichts anderes festgelegt ist.
1.b.2. Der Auftraggeber darf im Rahmen des Vergabeverfahrens vom Auftragnehmer die Stellung einer Sicherheitsleistung verlangen.
1.b.3. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 10% des geschätzten Auftragswertes.
1.b.4. Frist, Form und Ort der Anzahlung werden vom Auftraggeber in der Angebotsanfrage/SIWZ (Lastenheft) festgelegt. 1.b.5. Die Sicherheitsleistung kann in einer oder mehreren der folgenden Formen erfolgen:
Geld einer bestimmten Währung auf das vom Auftraggeber angegebene Konto,
Bankgarantie,
Bankbürgschaft,
Versicherungsgarantie.
1.b.6. Die Sicherheitsleistung darf auch in gemischter Form, d. h. in unterschiedlichen Formen, erbracht werden, sofern in der SIWZ/Angebotsanfrage nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall muss die Summe der sich aus den einzelnen Sicherheiten ergebenden Beträge mindestens der vom Auftraggeber geforderten Summe entsprechen.
1.b.7. Die Sicherheitsleistung wird sofort zurückerstattet nach:
Ablauf der Angebotsgültigkeitsfrist,
Aufhebung des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber,
Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer über den Auftrag und ggf. Stellung einer Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung,
Einreichung eines Antrags auf Rückzahlung der Sicherheitsleistung durch den Auftragnehmer, der:
das Angebot vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus dem Vergabeverfahren zurückgezogen hat,
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen oder sein Angebot abgelehnt wurde.
1.b.8. Die Rückerstattung einer in bar geleisteten Sicherheitsleistung erfolgt zum Nennwert, d.h. ohne Zinsen. Das Stahlwerk darf eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Übernahme der Kosten für die Rücküberweisung der Sicherheitsleistung vorsehen.
1.b.9. Die Einreichung eines Antrags des Auftragnehmers auf Rückzahlung der Sicherheitsleistung gemäß Absatz 1.b.7. lit. d) gilt als Rücktritt von der Teilnahme am Vergabeverfahren.
1.b.10. Lässt der Auftraggeber Teilangebote zu, so hat er für jeden Teil eine Sicherheitsleistung zu vereinbaren.
1.b.11. Der Auftraggeber behält die Sicherheitsleistung ein, wenn der Auftragnehmer:
das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist geändert hat; wobei eine Änderung des Angebots nicht als eine für das Stahlwerk vorteilhafte Änderung zu verstehen ist,
das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen hat,
den Abschluss eines Vertrages zu den im Angebot genannten Bedingungen verweigert hat oder dessen Abschluss aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich geworden ist,
die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderliche Sicherheit nicht fristgerecht gestellt hat, es sei denn, dass die Information über die Notwendigkeit der Stellung dieser Sicherheit bereits in der SIWZ/der Angebotsanfrage enthalten war.
1.b.12. Darüber hinaus darf das Stahlwerk die Anzahlung einbehalten, wenn der Auftragnehmer die Unterlagen auf Aufforderung nicht vervollständigt oder etwaige Zweifel hinsichtlich des Inhalts des Angebots nicht ausräumt.
1.b.13. Der Auftraggeber darf im Rahmen des Vergabeverfahrens vom Auftragnehmer die Stellung einer Sicherheit für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung verlangen, sofern in den SIWZ/der Ausschreibung auf die Notwendigkeit dieser Sicherheit hingewiesen wurde.
1.b.14. Die Höhe der Sicherheit wird auf 20% des Wertes des zu vergebenden Auftrags festgelegt.
1.b.15. Die Sicherheit wird nach Wahl des Auftragnehmers in einer oder mehreren der folgenden Formen geleistet:
Geld einer bestimmten Währung auf das vom Auftraggeber angegebene Konto,
Bankgarantie,
Bankbürgschaft,
Versicherungsgarantie.
1.b.16. Die Sicherheit darf auch in gemischter Form, also in unterschiedlichen Formen, erbracht werden, sofern in der SIWZ/Angebotsanfrage nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall muss die Summe der sich aus den einzelnen Sicherheiten ergebenden Beträge mindestens der vom Auftraggeber geforderten Summe entsprechen.
1.b.17. In begründeten Fällen darf in den SIWZ/der Angebotsanfrage Folgendes vorgesehen werden:
ein bestimmter Prozentsatz der Sicherheit wird dem Auftragnehmer nach Unterzeichnung des endgültigen Abnahmeprotokolls zurückerstattet und
die Rückzahlung eines bestimmten Prozentsatzes der Sicherheit erfolgt nach Ablauf der Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist für den fertiggestellten Auftragsgegenstand.
1.b.18. Auf Verlangen des Auftragnehmers darf der Auftraggeber einer vollständigen oder teilweisen Abtretung der geleisteten Sicherheitsleistung zustimmen.
1.b.19. In bar gestellte Sicherheiten werden zum Nennwert zurückgegeben. Das Stahlwerk darf eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Übernahme der Kosten der Rückübertragung der Sicherheit vorsehen.
BESTELLUNGEN
Innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Bestellungseingangs übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestellungsbestätigung in der vom Auftraggeber in der Bestellung angegebenen Weise.
Die Übermittlung der Bestellbestätigung bei Käufen über die Einkaufsplattform ist nur zu Beweiszwecken relevant, weil der Vertragsschluss mit der Abgabe der Bestellung, die dem Inhalt des Angebots des Unternehmers auf dieser Plattform entspricht, zustande kommt.
Der Auftragnehmer ist an sein Angebot mindestens 30 Tage gebunden, es sei denn, die Angebotsanfrage des Stahlwerks sieht eine andere Mindestfrist vor oder die Anfrage enthält keine Angabe einer Mindestfrist, innerhalb derer das Angebot bindend ist.
Die Annahme der Bestimmungen der AGB durch den Auftragnehmer ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bestellung bzw. den Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber. Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen der AGB und des Kaufvertrages als vom Auftragnehmer bestätigt, wenn das erste der folgenden Ereignisse eintritt:
Abgabe eines Angebots auf der Einkaufsplattform,
Übermittlung einer Bestellungsbestätigung,
Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber,
Die Ausführung der Bestellung oder die Erfüllung des Vertrags vornehmen, wenn die Bestellung oder der Vertragsabschluss ohne die Vermittlung der Einkaufsplattform oder per E-Mail oder in einer anderen erforderlichen Form erfolgt ist.
Die Bestellnummer muss jedes Mal auf dem Lieferschein, der Mehrwertsteuerrechnung, dem Wareneingang, dem Wareneingangsprotokoll und allen anderen Dokumenten im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung angegeben werden.
PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSSTELLUNG
Alle in den Bestellungen angegebenen Preise sind Festpreise und können nicht geändert werden.
Die Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Margen, Versicherungen und aller anderen Kosten, die dem Auftragnehmer entstehen, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer (MwSt.-VAT). Die Preise beinhalten insbesondere die Kosten für die ordnungsgemäße Verpackung und Befestigung der Ware für die Dauer des Transports, den Schutz der Ware vor Beschädigung oder Verlust sowie die Kosten für notwendiges Zubehör und Werkzeuge oder Instrumente, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung und Instandhaltung der Ware zur Verfügung gestellt werden.
In den Preisen sind alle Gebühren für die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums enthalten, insbesondere die Vergütung für Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte. In den Preisen sind auch sämtliche Aufwendungen der Leistungserbringer sowie die Kosten ihrer Subunternehmer enthalten.
Sofern in der Bestellung/im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, umfasst der Preis auch die Kosten für den Transport der Waren an den in der Bestellung/im Vertrag angegebenen Ort.
Nach jeder auftragsgemäßen Lieferung übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgestellten Originalrechnungen.
Der Auftraggeber gestattet die elektronische Übermittlung von Rechnungen, sofern mit dem Auftragnehmer eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Rechnungen sollten außerdem die Nummer und das Datum der Bestellung des Auftraggeber bzw. die Nummer und das Datum des abgeschlossenen Vertrags enthalten.
Ordnungsgemäß und fristgerecht ausgestellte Mehrwertsteuerrechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb der in der Bestellung/im Vertrag angegebenen Frist zu zahlen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zahlung für die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen im Falle einer Beanstandung hinsichtlich ihrer Menge, Qualität oder Einhaltung anderer in der Bestellung/im Vertrag festgelegter Anforderungen zurückzuhalten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, die Zahlung von Zinsen (auch auf einen Teil des Preises) zu verlangen, bis die Reklamation geprüft und die Mängel, darunter insbesondere Mengenmängel der Ware, behoben sind.
Das Fehlen einer ausdrücklichen Beanstandung einer vom Auftragnehmer ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung bedeutet nicht, dass der Käufer die vom Auftragnehmer gelieferten Waren akzeptiert oder genehmigt. Das einzige für den Auftraggeber verbindliche Dokument, das die Übereinstimmung der gelieferten Waren mit der Bestellung bestätigt, ist der Lieferschein. Die Unterzeichnung des Lieferscheines durch den Auftraggeber schließt seine Ansprüche aus Garantie oder Gewährleistung nicht aus, wenn sich später Mängel an der gelieferten Ware herausstellen.
LIEFERUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT
Der Auftraggeber gibt in der Bestellung/dem Vertrag den genauen Lieferort an.
Die Lieferung der Ware an den in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen Ort erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers, sofern in der Bestellung/dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Vor der Lieferung überprüft der Auftragnehmer die Ware hinsichtlich:
Übereinstimmung mit der Bestellung/dem Vertrag sowie deren Qualität, Gewicht, Abmessungen sowie das Fehlen jeglicher Schäden an der Ware und ihre ordnungsgemäße Verpackung für den Transport,
die ordnungsgemäße Kennzeichnung gemäß den einschlägigen Vorschriften, insbesondere bei Gefahrgütern, die eine eindeutige Identifizierung ermöglicht; Jede Ware muss eine Kennzeichnung mit Angabe der Bestell-/Vertragsnummer, des Lieferorts, der Art, der Bezeichnung, des Gewichts und der Menge sowie etwaiger Anweisungen zur Entlademethode aufweisen.
Die Verpackungsmaterialien und -methoden werden vom Auftragnehmer so ausgewählt, dass ein angemessener Schutz der gelieferten Waren, ihre Lagerung, die Möglichkeit des Verpackungsrecyclings sowie Energieeinsparungen gewährleistet sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers holt der Auftragnehmer die nach der Lieferung der Ware verbleibende Verpackung bzw. deren Reste sowie sonstige im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware anfallende Abfälle unentgeltlich ab.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er, sofern bei der Ausführung des Vertragsgegenstandes Abfälle anfallen, Erzeuger und Besitzer dieser Abfälle ist und verpflichtet sich, Abfallerfassungskarten und Abfallübergabekarten entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften zu führen und die Abfälle so zu entsorgen, dass die natürliche Umwelt respektiert wird.
Die Lieferung darf zurückgewiesen werden, wenn ihr kein vom Auftragnehmer ausgestellter Lieferschein beiliegt, der die Bestell-/Vertragsnummer, die Spezifikation der gelieferten Waren, Menge, Gewicht, Verpackungsdetails, Gewicht und Empfangsort, sofern in der Bestellung/im Vertrag angegeben, sowie Zulassungen, Zertifikate und Garantiekarten enthält.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Lieferverzögerungen, Verlust oder Beschädigung aufgrund unsachgemäßer Kennzeichnung, Verpackung oder Identifizierung der Waren entstehen.
Die Lieferung der bestellten Waren gilt im Hinblick auf die Einhaltung der Lieferbedingungen und den Übergang der Gefahr des zufälligen Warenverlustes oder der Beschädigung der Waren vom Auftragnehmer auf den Käufer zum Zeitpunkt der dokumentierten Annahme der Waren durch den Käufer am vereinbarten Ort als erfolgt.
LIEFERTERMIN, RECHTE DES AUFTRAGGEBERS
Der Liefertermin wird in der Bestellung/im Vertrag angegeben und bezeichnet das Datum der Lieferung der Waren an den in der Bestellung/im Vertrag angegebenen Lieferort oder das Datum der Dienstleistungserbringung. Der Liefertermin ist endgültig und darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verlängert werden.
Im Falle einer drohenden Überschreitung der Liefertermine ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber schriftlich oder mittels elektronischer Kommunikation (z.B. E-Mail) über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung und die Gründe der Verzögerung zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der in Punkt 5.2. der AGB genannten Informationen von der gesamten oder einem Teil der nicht erfüllten Bestellung zurückzutreten, es sei denn, in der Bestellung/dem Vertrag ist eine andere Frist angegeben, ohne zur Zahlung des Preises und einer eventuellen Entschädigung verpflichtet zu sein.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Fälligkeit gelieferte Waren auf seine Kosten und Gefahr an den Auftragnehmer zurückzusenden oder dem Auftragnehmer die entsprechenden Lagerkosten in Rechnung zu stellen. In einem solchen Fall trägt der Auftragnehmer das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Waren.
Die Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bestellung wird in Form von Vertragsstrafen festgelegt.
Der Auftraggeber darf vom Auftragnehmer die Zahlung einer Vertragsstrafe in folgenden Fällen verlangen:
für die Nichterfüllung der Bestellung/des Vertrages durch den Auftraggeber aus Gründen, die dem Auftragnehmer oder Dritten, für deren Handlungen der Auftragnehmer haftet, zuzurechnen sind, oder durch den Auftragnehmer aus Gründen, die dem Auftraggeber nicht zuzurechnen sind, in Höhe von 10 % des Nettowertes der Bestellung/des Vertrages;
für die Überschreitung der Liefertermine aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, in Höhe von 0,2 % des Nettowertes des nicht rechtzeitig fertig gestellten Auftrags für jeden angefangenen Tag der Überschreitung;
für den Verzug bei der Beseitigung von Mängeln, die bei der Abnahme des Auftragsgegenstandes festgestellt oder während der Gewährleistungs- und Garantiezeit für Mängel festgestellt wurden, in Höhe von 0,2 % des Nettowertes des Auftrags für jeden angefangenen Verzugstag, gerechnet ab dem Ablauf der vom Auftraggeber gesetzten Frist für die Mängelbeseitigung.
Der Auftraggeber darf aus allen Titeln, die ihm gleichzeitig zustehen, Vertragsstrafen bis zu einem Betrag von höchstens 20 % des Nettobetrags der Forderung erheben.
Der Auftraggeber hat das Recht, die aufgelaufenen Vertragsstrafen von der Vergütung und sonstigen Verbindlichkeiten des Auftragnehmers abzuziehen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Auftragnehmer über eine Verzögerung bei der Auftragserfüllung und den Beginn der Erhebung von Vertragsstrafen zu informieren.
Im Falle des Verzugs des Auftragnehmers mit der Erfüllung des Bestell-/Vertragsgegenstandes oder der Nichterfüllung der in Punkt 5.2 der AGB genannten Verpflichtung durch den Auftragnehmer darf der Auftraggeber, ohne seinen Anspruch auf eine Vertragsstrafe und einen zusätzlichen Schadensersatz zu verlieren, eines oder mehrere der folgenden Rechte ausüben:
die sofortige Ausführung der Bestellung/des Vertrags im Ganzen oder teilweise verlangen;
einen Einkauf bei einem anderen Vertragspartner tätigen, auf dessen Kosten und Risiko (sog. Ersatzausführung);
aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ohne Nachfristsetzung durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer von der Bestellung/vom Vertrag zurücktreten.
Die in Punkt 5.9 der AGB genannten Rechte können vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Verzugs oder der Nichterfüllung der in Punkt 5.2 der AGB genannten Verpflichtung ausgeübt werden. .
Ungeachtet der in Punkt 5.5. der AGB festgelegten Vertragsstrafen behält sich der Auftraggeber außerdem das Recht vor, vom Auftragnehmer eine Entschädigung für die nicht ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs bis zum vollständigen Ersatz des Schadens und der Erstattung der für die Ersatzausführung des Auftrags entstandenen Kosten zu verlangen.
ÜBERPRÜFUNG DER ENTSPRECHENDEN AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Fortschritt und die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung/des Vertrags zu überprüfen und alle von ihm für angemessen erachteten Tests und Qualitätsprüfungen durchzuführen, um die Übereinstimmung der Waren oder Dienstleistungen mit der Bestellung/dem Vertrag, deren Qualität und angemessene Menge zu überprüfen.
Der Auftragnehmer gewährt dem Besteller und den von ihm autorisierten Personen freien Zugang zum Betrieb des Auftragnehmers und zum Lagerort der Waren, um die im vorstehenden Punkt genannten Überprüfungen und Tests durchzuführen.
Der Auftraggeber darf die Vorlage konkreter Referenzen sowie von Dokumenten verlangen, die die Berechtigung zur Lieferung von Waren/Erbringung von Dienstleistungen, das für die Lieferung von Waren/Erbringung von Dienstleistungen erforderliche Potenzial und die Erfahrung des Auftragnehmers bestätigen.
Den in Punkt 5 dieser AGB genannten Rechten des Auftraggebers stehen die sonstigen Pflichten des Auftragnehmers und die sich aus den AGB ergebenden Rechte des Auftraggebers nicht entgegen.
TECHNISCHE DOKUMENTATION – ANLEITUNGEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens jedoch zum Liefertermin, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
technische Dokumentation,
Bedienungs- und Wartungsanleitungen,
Schulungsanweisungen,
Garantiedokument,
Zeichnungen, Skizzen, Pläne,
technische Datenblätter,
Zertifikate,
Produktsicherheitszertifikate,
Qualitätskontrollzertifikate,
Konformitätserklärungen,
und sonstige Unterlagen, wenn deren Bereitstellung für die ordnungsgemäße Verwendung oder Wartung der Waren oder die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, sofern nicht anders angegeben.
Die Dokumentation im Sinne von Punkt 7.1. der AGB oder die mit den Waren oder Dienstleistungen gelieferten Gegenstände, die für die ordnungsgemäße Nutzung oder Wartung der gekauften Waren oder Dienstleistungen erforderlich sind, sind ein integraler Bestandteil der gekauften Waren/Dienstleistungen und sind als Teil des gezahlten Preises Eigentum des Auftraggebers.
GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG FÜR MÄNGEL – HAFTUNGSREGELN
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Ware neuwertig ist, allen technischen Anforderungen, insbesondere Spezifikationen und Normen entspricht und für die Verwendung durch den Auftraggeber geeignet ist und zugleich frei von Mängeln, insbesondere Konstruktionsfehlern, Verarbeitungsfehlern und Mängeln an den zu ihrer Herstellung verwendeten Materialien/Halbfertigprodukten ist.
Der Auftragnehmer erklärt, dass die gelieferte Ware sein Eigentum und frei von Rechtsmängeln ist, dass er das Recht hat, frei über sie zu verfügen, und dass ihre Lieferung an den Auftraggeber keine für den Auftragnehmer bindenden Gesetzesbestimmungen, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsentscheidungen oder gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen verletzt und nicht dazu führt, dass ein berechtigter Anspruch eines Dritten nicht befriedigt werden kann.
Der Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen den Umwelt-, Sicherheits-, Gesundheits- und Brandschutz- sowie Leistungsstandards entsprechen und dass alle vom Auftragnehmer in Verkaufsbroschüren, Werbematerialien, Preislisten, Qualitätssystemen und anderen Marketingdokumenten bereitgestellten Informationen wahr, zuverlässig und überprüft sind.
Der Auftragnehmer leistet eine Qualitätsgarantie, die die Mangelfreiheit und ordnungsgemäße Funktion der gelieferten Ware bzw. die Richtigkeit der erbrachten Dienstleistung für einen Zeitraum von mindestens 24 (vierundzwanzig) Monaten ab dem Zeitpunkt gewährleistet, an dem der Auftraggeber die Ware bestimmungsgemäß nutzt, es sei denn, in der Bestellung/dem Vertrag ist eine andere Garantiefrist festgelegt. Die Gewährleistungsfrist entspricht der Garantiezeit.
Reklamationen im Rahmen der Gewährleistungsrechte heben die Gewährleistungsfrist auf, bis die Mängel beseitigt sind. In diesem Fall verlängert sich die Gewährleistungsfrist angemessen um die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit.
Ersetzt der Auftragnehmer jedoch die mangelhafte Ware durch eine mangelfreie Ware oder bessert er die gelieferte Ware grundlegend aus, so läuft die Garantie ab dem Zeitpunkt, zu dem die neue oder reparierte Ware an den Auftraggeber geliefert wird. Hat der Auftragnehmer einen Teil der gelieferten Ware ersetzt/repariert, gilt Satz 1 für den ersetzten/reparierten Teil der Ware.
Stellt der Auftraggeber fest, dass die vom Auftragnehmer gelieferten Waren oder die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen nicht dem Inhalt der Bestellung/des Vertrages, den geltenden Normen, der Garantieurkunde oder sonstigen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen, darf der Auftraggeber nach seiner Wahl:
Waren zu einem angemessen reduzierten Preis erwerben oder für die erbrachten Dienstleistungen eine angemessen reduzierte Vergütung zahlen,
die nicht konformen Waren oder Dienstleistungen ablehnen und auf Kosten des Auftragnehmers nach eigenem Ermessen Folgendes verlangen:
Ersatz der Ware oder Wiederholung der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung,
Durchführung notwendiger Reparaturen,
von der Bestellung/vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und die Waren, die nicht den Anforderungen entsprechen, ganz oder teilweise zurückzusenden, zusammen mit der Aufforderung zur Rückerstattung des gezahlten Preises innerhalb von 14 Tagen nach der Rücksendung.
Vom Auftraggeber abgelehnte Ware wird an den Auftragnehmer zurückgesandt oder vom Auftraggeber auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers gelagert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf seine Kosten gelagerte Ware innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung über die Ablehnung der Ware durch den Auftraggeber zu bezahlen.
Jeśli Wykonawca niezwłocznie nie dokona odpowiedniej wymiany lub naprawy Towarów, Zamawiający będzie uprawniony do ich wymiany lub naprawy przez osobę trzecią ze zwrotem wszelkich poniesionych kosztów naprawy/wymiany od Wykonawcy.
Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer eine Frist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung der gelieferten Ware bzw. eine Frist zur erneuten Erbringung der Dienstleistung zu setzen.
Der Auftragnehmer haftet für alle direkten, indirekten, zufälligen und vorsätzlichen Verluste und Folgeschäden, die der Auftraggeber erleidet, einschließlich Gewinn- und Reputationsverlusten, die durch die verspätete Lieferung der Waren oder die Nichterbringung der Dienstleistungen oder deren unzureichende Qualität entstehen.
Die in den AGB genannten Grundsätze der Schadensersatzhaftung schließen weitergehende Rechte des Auftraggebers nach allgemein geltendem Recht oder solche, die der Auftragnehmer aufgrund gesonderter Verhandlungen oder schriftlicher vertraglicher Regelungen übernimmt, nicht aus.
Die Abnahme der Ware oder der Leistung durch den Auftraggeber und die Unterzeichnung des Lieferscheins oder des Abnahmeprotokolls sowie die Prüfung der Ware/Leistung durch den Auftraggeber entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach dem Zeitpunkt der Abnahme der Ware oder der Leistung auftreten.
Die Auftragnehmer garantieren, dass sie während des von der Qualitätsgarantie abgedeckten Zeitraums die Produktion der Waren und die Herstellung und Lieferung von Teilen, Komponenten und anderen Teilen der Waren, die sich als fehlerhaft erweisen oder die im Rahmen des normalen Betriebs ersetzt werden müssen und die einen Wiederaufbau oder eine Erweiterung der Waren ermöglichen, sicherstellen und dass ihre Produktion während dieses Zeitraums nicht unterbrochen wird.
GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser AGB gewährleistet der Auftragnehmer, dass durch die Lieferung, Leistung oder deren Verkauf an den Auftraggeber keine Marken-, Patent-, Urheberrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber und die Dritten, denen der Auftraggeber diese Rechte übertragen hat, von allen Klagen, Beschwerden, Verlusten, Kosten, Gebühren usw. der Personen, deren Rechte an geistigem Eigentum verletzt wurden, sowie von den Kosten und Gebühren ihrer Bevollmächtigten oder Vertreter frei und hält sie schadlos.
Von der Kostenfreistellung sind auch die Kosten etwaiger gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren erfasst.
Wird gegen den Auftraggeber ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums eingeleitet, so tritt der Auftragnehmer diesem Verfahren auf Seiten des Auftraggebers bei und erstattet die dem Auftraggeber in diesem Verfahren entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für die professionelle Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Patentanwalt oder sonstigen Sachverständigen, dessen Teilnahme an diesem Verfahren aus Sicht des Auftraggebers gerechtfertigt ist.
Wird die gelieferte Ware Gegenstand eines Rechtsstreits oder einer Klage wegen eines gewerblichen Schutzrechtes, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber so schnell wie möglich entweder ein Nutzungsrecht verschaffen oder die Ware so ändern oder austauschen, dass die Verletzung von Rechten Dritter beseitigt wird.
Die Einholung der Zustimmung, der Austausch oder die Änderung der Waren dürfen nicht zu einer Verringerung der Funktionalität oder der Eigenschaften der Waren führen, die für eine bestimmte Verwendung durch den Käufer erforderlich sind.
Bei Nichterfüllung der in diesem Abschnitt genannten Verpflichtungen durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, die ihm angemessen erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen, darunter die Rückgabe der gekauften Waren und die Forderung einer Rückerstattung des gezahlten Preises.
Beim Verkauf der Waren überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber als Teil des für die Waren gezahlten Preises sämtliche Urheberrechte und damit verbundenen Rechte an den verkauften Waren in den in der Bestellung/dem Vertrag genannten Nutzungsbereichen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Patentfähige Erfindungen und schutzfähige Werke sind als Teil des für die Waren gezahlten Preises Eigentum des Auftraggebers. Einzelheiten zu Waren mit Erfindungs- und Werkcharakter werden jeweils klar in der Bestellung/im Vertrag angegeben.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten entsprechend bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel der gelieferten Ware.
VERTRAULICHKEIT
Sämtliche Informationen, die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestellung/des Vertrags erhält, insbesondere organisatorische, kommerzielle und technische Informationen über den Auftraggeber, die nicht öffentlich zugänglich sind, werden von den Parteien als vertraulich betrachtet und nicht an Dritte weitergegeben.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Situationen, in denen:
die Pflicht zur Auskunftserteilung sich aus zwingenden Rechtsvorschriften ergibt,
vertrauliche Informationen öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Auftragnehmer seine Vertraulichkeitspflicht verletzt hat,
Der Auftraggeber hat seine schriftliche Zustimmung zur Weitergabe vertraulicher Informationen erteilt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, die vom Auftraggeber nicht bekannt gegebenen Informationen über den Umfang des Handels, die vom Auftraggeber angewandten Preise und deren Nachlässe, die Spezifikationen der Waren oder Dienstleistungen, die logistischen Vereinbarungen, die technologischen Daten und den Inhalt der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen vertraulich zu behandeln, und zwar unter der Bedingung, dass der Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, vom Auftrag zurücktritt und die Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Punkt 5.5.1 der AGB verlangt.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke als für die Ausführung des Auftrags verwenden wird und dass er diese Informationen mit einem ihrem vertraulichen Charakter angemessenen Schutz versehen wird. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt nach Abschluss der Bestellung/des Vertrages für einen Zeitraum von 10 Jahren bestehen und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bei Androhung Nichtigkeit widerrufen werden.
HÖHERE GEWALT
Unter höherer Gewalt im Sinne der AGB ist ein plötzliches, unvorhersehbares und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegendes Ereignis zu verstehen, das die Ausführung des bestätigten Auftrags ganz oder teilweise, dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum verhindert und das nicht mit der gebotenen Sorgfalt verhindert oder abgewendet werden kann. Als Erscheinungsformen höherer Gewalt gelten insbesondere:
Naturkatastrophen einschließlich Brände, Überschwemmungen, Erdbeben und ähnliche Naturkatastrophen,
Epidemien,
Unruhen, Terroranschläge, bewaffnete Tätigkeiten, Streiks,
Maßnahmen staatlicher Behörden wie etwa der Erlass eines Gesetzgebungsakts oder einer Verwaltungsentscheidung (insbesondere im Zusammenhang mit einer Epidemie), ein Embargo, der Kriegszustand, der Ausnahmezustand, ein Naturkatastrophenzustand oder eine Beschlagnahme.
Die Parteien verpflichten sich, einander unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, über das Eintreten von Umständen, die höhere Gewalt darstellen, zu unterrichten und gleichzeitig den Nachweis für das Eintreten sowie Informationen über die voraussichtliche Dauer und die Auswirkungen auf die Ausführung des Auftrags/Vertrags, insbesondere den Zeitraum, um den sich die Ausführung des Auftrags voraussichtlich verzögern wird, vorzulegen.
Streiks, die den öffentlichen Verkehr oder die Subunternehmer des Auftragnehmers betreffen, stellen keine höhere Gewalt im Sinne der AGB dar, die eine Nichterfüllung oder Verzögerung des Auftrags rechtfertigen.
Im Falle höherer Gewalt beim Auftragnehmer ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt:
mit dem Auftragnehmer eine längere Frist für die Ausführung der Bestellung/des Vertrages zu vereinbaren,
jederzeit ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und bereits gezahlte Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Aufforderung zurückzufordern.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen Teil des Auftrags erfüllt hat und der Auftraggeber in dem nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurücktritt, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die bereits gelieferte Ware gegen Bezahlung ihres Wertes zurückzubehalten.
Weitergehende als die in diesem Abschnitt der AGB geregelten Ansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
BEENDIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT
In keinem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz eines zufälligen oder bedingten Schadens oder entgangenen Gewinns.
Erfüllt der Auftragnehmer die in der Bestellung/dem Vertrag oder in anderen mit der Ausführung der Bestellung zusammenhängenden Dokumenten festgelegten Bedingungen nicht, so ist der Auftraggeber – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – berechtigt, von der vorgelegten Bestellung/dem vorgelegten Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass sich daraus weitere Verpflichtungen oder Haftungen ergeben.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vom Auftraggeber gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rücktrittserklärung zu erstatten. Das Recht, den Rücktritt von der Bestellung/vom Vertrag zu erklären, kann innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt des Ereignisses, das das Rücktrittsrecht begründet, ausgeübt werden. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf der dem Auftragnehmer gesetzten Frist zur Erfüllung der Bedingungen der Bestellung/des Vertrags.
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung ohne weitere Verpflichtung oder Haftung vom Vertrag zurückzutreten, wenn er hinreichende Gründe für die Annahme hat, daß der Auftragnehmer nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Die Rücktrittserklärung einer Vertragspartei vom Vertrag, gleichgültig aus welchen Gründen, sowie die Kündigung des Vertrages bedürfen einer schriftlichen Erklärung der betreffenden Vertragspartei per Post oder Kurierdienst mit Empfangsbestätigung. Nimmt der Auftragnehmer die Sendung nicht ab, gilt sie nach Ablauf der zweiten Mahnfrist als zugestellt.
VERSICHERUNG
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Deckung seiner zivilrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags/Vertrags und den Bestimmungen der AGB erforderliche Versicherung abzuschließen und für den entsprechenden Zeitraum aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu erbringen, wenn sich die Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt oder wenn der Auftraggeber in der Bestellung oder in einem anderen Dokument eine solche Versicherung verlangt.
Wird die geforderte Versicherung nicht vorgelegt oder deckt die Versicherung nicht die volle Haftung des Auftragnehmers ab, oder erlischt die Versicherung während der Ausführung der Bestellung/des Auftrags, so ist der Auftraggeber berechtigt, von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten.
ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN AUS DEM VERTRAG AUF DRITTE
Der Auftragnehmer sichert zu, dass alle Rechte des Auftragnehmers, die direkt oder indirekt mit der Ausführung der Bestellung/des Vertrages zusammenhängen, einschließlich der Forderungen des Auftragnehmers aus der Ausführung der Bestellung oder des Vertrages und der damit zusammenhängenden Nebenforderungen (einschließlich Zinsen), nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers unter Androhung der Nichtigkeit auf Dritte übertragen werden dürfen.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er keine rechtlichen oder tatsächlichen Handlungen vornimmt, die direkt oder indirekt bewirken, dass ein Gläubiger vom Auftragnehmer zu einer anderen Einrichtung wechselt. Diese Einschränkung betrifft insbesondere die Abtretung, den gesetzlichen und vertraglichen Forderungsübergang, die Verpfändung, die Hypothek und die Überweisung.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er zur Verfolgung aller Rechte aus der Bestellung/dem Vertrag keine Vollmacht, auch keine Inkassovollmacht, an ein anderes Unternehmen, insbesondere kein Unternehmen, das mit der Inkassotätigkeit befasst ist, erteilen darf.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Für die Auslegung des Vertrages und der Bestimmungen der AGB, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches, gilt ausschließlich polnisches Recht.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist nicht anwendbar.
Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bestellung werden von einem sachlich zuständigen ordentlichen Gericht mit örtlicher Zuständigkeit für den Sitz des Auftraggebers ausschließlich nach den Bestimmungen des polnischen Rechts beigelegt.
Die Durchsetzung der Ansprüche und Verpflichtungen des Auftraggebers darf ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen des polnischen Rechts und durch eine polnische Vollstreckungsbehörde erfolgen.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts berühren nicht die anderen Lösungen, die die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
UNTERAUFTRAGSVERGABE
Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch den Auftragnehmer darf in der Bestellung/dem Vertrag ausgeschlossen werden.
Die Übertragung von Aufgaben an Dritte erfolgt ausschließlich auf Kosten und unter der Verantwortung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet für Handlungen und Unterlassungen von Subunternehmern wie für eigene Handlungen und Unterlassungen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Unterauftragnehmer über die Bestimmungen der AGB zu informieren und ihnen alle Informationen über die Anforderungen des Auftraggebers in Bezug auf den Gegenstand der Bestellung/des Vertrages und die für die Ausführung geltenden Regeln zukommen zu lassen.
Der Auftraggeber hat das Recht, jeden Unterauftragnehmer des Auftragnehmers abzulehnen, der die Vertragsbedingungen und die Bestimmungen der AGB nicht einhält.
SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Parteien verpflichten sich, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags oder dem Abschluss des Vertrags einander zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu schützen, einschließlich der Anwendung organisatorischer und technischer Maßnahmen zum Schutz der in IT-Systemen verarbeiteten personenbezogenen Daten, gemäß den allgemein geltenden Vorschriften.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber stellen sicher, dass die Personen, die Zugang zu den von der anderen Vertragspartei bereitgestellten personenbezogenen Daten haben, über die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten unterrichtet und zur Verarbeitung dieser Daten ermächtigt werden.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle von einer polnischen Aufsichtsbehörde oder einem beratenden EU-Gremium, das sich mit dem Schutz personenbezogener Daten befasst, herausgegebenen Leitlinien oder Auslegungen bezüglich der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten anzuwenden.
Inhalt der Informationsklausel des Auftraggebers:
Der Verantwortliche der personenbezogenen Daten, die zum Zweck der Bestellung oder des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber bereitgestellt werden, ist HUTA ŁABĘDY S.A. mit Sitz in Gliwice, ul. Anny Jagiellonki 45.
Der Verantwortliche verarbeitet folgende personenbezogene Daten: personenbezogene Daten von Personen, die jede der in der Bestellung, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder einem anderen Dokument aufgeführten Parteien vertreten, Daten von Partnern einer Partnerschaft und Daten von Personen, die für Kontakte und Vereinbarungen bestimmt sind; die obigen
Daten werden an die andere Partei weitergegeben, soweit sie sich auf den Namen, die Position, die geschäftliche Telefonnummer und die geschäftliche E-Mail-Adresse beziehen.
Der Verantwortliche verarbeitet die unter Punkt 17.4.2 angegebenen personenbezogene Daten auf folgender Grundlage:
um eine Bestellung aufzugeben und einen Vertrag abzuschließen – die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
zum Zweck der Ausführung und Überwachung der Ausführung der Bestellung/des Vertrags, insbesondere zur Identifizierung von Personen, die zur Ausführung der in der Bestellung oder im Vertrag festgelegten Aufgaben befugt sind, einschließlich Kontaktpersonen, Bevollmächtigten, Personen mit Zugang zu vertraulichen Informationen von HUTA oder anderen Personen, die im Namen des Unternehmens handeln, mit denen HUTA eine Bestellung oder einen Vertrag abgeschlossen hat – zum Zweck des berechtigten Interesses des Verwalters, das in Tätigkeiten besteht, die mit der Festlegung der Bedingungen für den Abschluss der Bestellung oder des Vertrags, der Erleichterung der Kommunikation im Zusammenhang mit der Ausführung sowie der Festlegung der Personen, die für die Ausführung verantwortlich und befugt sind, während der Ausführung der Bestellung oder des Vertrags Kontakt aufzunehmen, und der Gewährleistung der Sicherheit der Einrichtungen und der Sicherheit vertraulicher Informationen (Geschäftsgeheimnisse) gemäß Art.
6 Abs. 1 f DSGVO.
zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen nach den allgemein geltenden Rechtsvorschriften obliegen, einschließlich der Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften – die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
damit der Verantwortliche die Marketinginhalte seiner eigenen Dienste lenken kann – die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO; das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, dem Auftragnehmer während der Dauer der Leistungserbringung Marketinginhalte seiner eigenen Dienstleistungen auf elektronischem Wege zuzusenden,
zur Verfolgung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen an der Feststellung oder Geltendmachung von Ansprüchen oder der Abwehr von Ansprüchen – die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen – Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber kann man mit dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers auf folgende Weise in Kontakt treten:
per Post an die Korrespondenzadresse HUTA ŁABĘDY S.A. ul. Anny Jagiellonki 45, 44-109 Gliwice
per E-Mail-Adresse: iod@hutalab.com.pl.
Jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat das Recht, Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu erhalten, die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, sowie das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einzureichen, wenn festgestellt wird, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche gegen die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen hat.
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags/Vertrags zur Verfügung gestellt werden, können an befugte Mitarbeiter des Auftraggebers sowie an Unternehmen und deren Mitarbeiter weitergegeben werden, die Dienstleistungen erbringen, für die ein Zugang zu den Daten erforderlich ist, einschließlich: Sicherheits-, Rechts-, Buchhaltungs-, Finanz- und IT-Dienstleistungen.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, es sei denn, die Bereitstellung personenbezogener Daten ist eine Bedingung für die Ausführung oder die Zulassung zur Ausführung der Bestellung oder des Vertrags.
Die personenbezogenen Daten des Auftragnehmers werden verarbeitet (i) im Falle von personenbezogenen Daten, die zum Zwecke des Abschlusses und der Erfüllung des Vertrags oder der Auftragserteilung verarbeitet werden – für die Zeit, die erforderlich ist, um alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dem Vertrag oder der Auftragserteilung ergeben, (ii) im Falle von personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Ausrichtung des Marketinginhalts der eigenen Dienste des Administrators verarbeitet werden – bis ein Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten in dieser Hinsicht erhoben wird, (iii) im Fall von Punkt
17.4.3. lit. d) oben – bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche und für den Zeitraum, der durch die Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben ist.
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten werden keine automatisierten Entscheidungen, auch nicht in Form eines Profilings, getroffen.
Die Angabe personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis, ist jedoch für die Abgabe einer Bestellung bzw. den Vertragsabschlusses erforderlich.
Der Auftragnehmer kommt seiner Informationspflicht im Namen des Auftraggebers dadurch nach, dass er die Personen, deren personenbezogene Daten dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurden, mit dem Inhalt dieser Punktes vertraut macht.
RECHTSVERSTOSS
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, rechtswidrige oder sittenwidrige Handlungen seiner Vertreter oder Dritter, von denen er Kenntnis hat, zu verhindern, die auf die Erlangung des Auftrags oder ungerechtfertigter Vorteile im Zusammenhang mit der Erlangung oder Ausführung des Auftrags gerichtet sind.
Der Auftragnehmer garantiert und verpflichtet sich, keinem Angestellten, Agenten, Untergebenen oder Vertreter des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Erlangung oder Ausführung der Bestellung oder eines anderen mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags ein Geschenk oder eine Provision zu gewähren.
Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jeden bekannten Verstoß gegen diesen Abschnitt.
Bei Verletzung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch den Auftragnehmer oder einen in seinem Namen oder zu seinen Gunsten handelnden Dritten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und die gezahlten Beträge zurückzufordern oder Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
Gliwice, 22.02.2023